Es geht mir nicht darum, ob der Begriff Sklave in deiner Welt verwendet wird, sondern um die rechtliche Stellung. wenn du sagst jeder Angestellte ist automatisch der Untertanen seines Arbeitgebers, der Arbeitgeber aber noch einen höherrangigen Adligen über sich hat, ist der Angestellte dann nicht auch der Untertan dieses zweiten Adeligen? Was uns zu der weiteren Frage führt, wenn jetzt dein erster Arbeitgeber seine Untertanen auch behandelt wie Untertanen und Gericht hält über sie, beschneidet er damit die Rechte eines zweiten Adeligen. Also wer hat jetzt das Recht Gericht zu halten in dieser Welt?
Zitat von Teja im Beitrag #16Es geht mir nicht darum, ob der Begriff Sklave in deiner Welt verwendet wird, sondern um die rechtliche Stellung. wenn du sagst jeder Angestellte ist automatisch der Untertanen seines Arbeitgebers, der Arbeitgeber aber noch einen höherrangigen Adligen über sich hat, ist der Angestellte dann nicht auch der Untertan dieses zweiten Adeligen? Was uns zu der weiteren Frage führt, wenn jetzt dein erster Arbeitgeber seine Untertanen auch behandelt wie Untertanen und Gericht hält über sie, beschneidet er damit die Rechte eines zweiten Adeligen. Also wer hat jetzt das Recht Gericht zu halten in dieser Welt?
Hm.. Naja, nehmen wir mal ein Beispiel aus dem VKR:
Ein Bürger eines Dorfes ist ein Untertan seines Ritters (= Gemeindevorstand), seines Barons (= Bezirksvorstand), seines Grafen (= Provinzvorstand), seines Herzogs (= Regionalvorstand) und des Kaisers (= Reichsvorstand). Auf der eigenen Ebene haben alle Regenten höchste richterliche Gewalt, d.h. ein Herzog hat aufgrund seiner höheren Position mehr richterliche Macht als die Grafen seiner Region. Ein Bürger kann zum Beispiel, wenn er vom Baron zu irgendeiner Strafe verurteilt wurde, zu einer höheren Instanz gehen (eben bis vor den Kaiser), deren Urteil das des vorherigen Richters annulliert. Tut er das nicht, zählt dieses Urteil (hier: vom Baron). Kein Regent kann den Einbezug einer höheren Instanz verhindern, würde er es versuchen, könnte er sein Amt und, je nach Gemütszustand, Gnade oder Bezug zum Kaiser auch seinen Adelstitel verlieren.
Im Grunde gilt: Steht über einem Aristokraten ein weiterer Regent, der Gesetze auf der eigenen Ebene erlassen hat, kann erster Aristokrat diese auf der eigenen Ebene nur erweitern, nicht umgehen oder außer Kraft setzen. Und als einfacher Adeliger ist die richterliche Gewalt wirklich auf ein Minimum beschränkt. Ich weiß nicht mal, ob da außer Hausverbot (der kleine Bruder vom Landesverweis) noch was möglich ist. In dem Fall müsste der Dienstbote auch vorher noch aus dem Dienst entlassen werden. Das Hausverbot an sich kann eine höhere Instanz nur dann aufheben, wenn sie das Grundstück dem Adeligen enteignet. Das kann jedoch, Im Fall des VKR, nur der Kaiser oder ein Herzog, bei Aristokraten nur der Kaiser selbst.
Zitat von Teja im Beitrag #18Dürfen die Dienstboten sich einen anderen Arbeitgeber suchen?
Ja. Außer Dienst können sie gehen, wohin sie wollen. Wenn sie für ihren Arbeitgeber nicht mehr arbeiten wollen, können sie zum nächsten Adeligen gehen, und sich bei dem bewerben. Steht der politisch höher als der vorherige Arbeitgeber, kann er sich die Dienstboten theoretisch direkt holen. Sind sie gleichstehend, kommt es auf den Arbeitsvertrag an (im Zweifelsfall entscheidet eine höhere Instanz), steht der vorherige Arbeitgeber höher, muss der neue Arbeitgeber einen Ersatz bieten (und natürlich kommt es auf den Arbeitsvertrag an).
Manche Diener haben selbst auch Diener (= Assistenten), die sie rumschicken können. Diese könnten ohne Wissen des Arbeitgebers einen neuen suchen (meist nimmt man dann seine Assistenten mit beim Jobwechsel).
Zitat von Chrontheon im Beitrag #19Wenn sie für ihren Arbeitgeber nicht mehr arbeiten wollen, können sie zum nächsten Adeligen gehen, und sich bei dem bewerben.
Zitat von Teja im Beitrag #20Dürfen Bürgerliche keine Angestellten haben?
Doch, schon, aber wieviele Bürger können sich schon einen guten Dienstboten leisten?
Mal abgesehen von finanziellen Hindernissen: Zwischen Bürger und Adeligen gilt grundsätzlich das geiche Verhältnis wie zwischen Adeligen unterschiedlichen (politischen) Ranges. Und kaum ein Bürger wird dem Adeligen einen geeigneten Ersatz liefern können, wenn er um den Dienstboten anfragt. Schafft es der Dienstbote jedoch nach den Regeln des Arbeitsvertrages zu kündigen, kann er natürlich in die Dienste eines anderen Bürgers gehen. Danach regeln übrigens andere Gesetze das Arbeitsverhältnis.
Ich bin auch der Meinung, dass die hier kleckerweise nachgereichten Informationen eine Zusammenfassung und Erläuterung im LBW-Einführungssthread verdienen!
Zitat von Teja im Beitrag #22Naja, es gibt doch auch reiche Bürger? Mach doch mal einen eigenen Thread, wo du diese Gesellschaft erklärst. Ich habe immer nur noch mehr Fragen.
Zitat von Nharun im Beitrag #23Ich bin auch der Meinung, dass die hier kleckerweise nachgereichten Informationen eine Zusammenfassung und Erläuterung im LBW-Einführungssthread verdienen!
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