Familie
Wenn wir uns die verschiedenen Begriffe der Vergangenheit und Moderne anschauen, die mit „Familie“ übersetzt werden, dann lässt sich die „Familie“ nur auf einen kleinen gemeinsamen Nenner bringen: „
Die Familie bezeichnet eine Lebensgemeinschaft“
In vielen Kulturen spielen Partnerschaft, Heirat, Adoption oder Abstammung eine Rolle, aber sie allgemeingültig in eine Definition miteinzubeziehen löst eine lange Reihe von Oder-Verkettungen aus.
Die arbische Familie
Das moderinge arbische Wort für „Familie“ ist „
Hôling“ und bezeichnet ursprünglich die Bewohner einer Hôl, eines arbarischen Hallenhauses; damit umfasste sie bereits in der Antike mehr als nur eine biologische Kernfamilie, sondern neben Vater, Mutter und Kindern auch Geschwister, Eltern, Diener, Sklaven (
Treller) und andere Abhängige.
Heute ist die Vorstellung von der Familie zwar vom
Horgerwesen geprägt, dass die rein biologische Abstammung verblassen lässt, aber die Bezeichnung „
Hôling“ ist geblieben. Die moderne
Hôling umfasst den
Horger („Ausbilder“) und seine
Tiner („Ziehkinder“); es wird meist unterschieden zwischen der engeren
Hôling, die den
Horger und seine aktuellen Tiner meint, und der weiteren
Hôling, die auch bereits ins Erwachsensein entlassene
Tiner umfasst.
Die ins Erwachsensein entlassenen
Tiner leben üblicherweise weiter in einer Lebensgemeinschaft zusammen, die als „
Pâring“ („Zusammenleben“) bezeichnet wird. Wie die
Hôling selbst, sind auch die
Pêringe gleichgeschlechtlich; sie erhalten nur selten Zuwachs aus anderen
Tiner-Generationen oder von außen.
Eine Ausnahme davon stellen
Pêringe dar, in denen Arbeitskollegen zusammenleben; diese sind mitunter gemischt-geschlechtlich, vor allem bei kleinen Betrieben.
Andersgeschlechtliche Sexualität findet im Mainstream der modernen arbischen Kultur außerhalb von
Hôling und
Pâring statt und ist im kulturellen Selbstverständnis eher ein Teil des Vergnügens als des Familienlebens. Andersgeschlechtliche Beziehungen werden daher als Freundschaften („
Freien“) akzeptiert, aber nicht wirklich als Lebensgemeinschaft.
Die „
Mirne“ ist eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, mit dem Ziel Nachwuchs zu bekommen. Auch wenn die beiden diesen Bund eingehen, leben sie für gewöhnlich weiterhin in ihren
Hôlings oder
Pârings. Für das Zusammensein haben
Mirne-Paare Anspruch darauf, gemeinsam Zeit in einem sogenannten „
Mirnhûs“ zu verbringen, was üblicher stunden- oder tageweise geschieht. Nur sogenannte „
Briuder“ leben dauerhafter zusammen; das sind Paare, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich mit der Erzeugung von Nachwuchs verbringen, denn durch die „
Briuding“ genannte Geldprämie, die ein solches Paar vom Staat erhält, wenn es ein Kind im Alter von etwa 6 Jahren an einen
Horger übergibt, lässt sich recht gut leben.
Briuder werden von der größeren Gesellschaft zwar nicht direkt verachtet, diese Art des Zusammenlebens wird jedoch nicht geschätzt.
Horger verstoßen ihre
Tiner für gewöhnlich, wenn sie diesen Weg einschlagen und verweigern auch bereits Erwachsenen ihre Referenz, dadurch fällt es den
Briudern schwer, normale Arbeitsplätze zu finden; sie müssen ihr Auskommen über das
Briuding und einfache Aushilfstätigkeiten oder unbeliebte Arbeiten bestreiten.
Alleinlebende, „
Aner“, sind in den arbischen Gesellschaften stigmatisiert, auch wenn sie rechtlich keine nennenswerten Nachteile befürchten müssen. Als „Einzelgänger“, „Eigenbrödler“ oder „Kriminelle“ verunglimpft, leiden sie jedoch häufig unter sozialer Isolation. Ein Nachteil ergibt sich vor allem daraus, dass die sozialen Sicherungssysteme der arbischen Staaten darauf ausgelegt sind, dass die
Hôling bzw.
Pâring ein Individuum auffängt und bspw. im Krankheitsfall versorgen kann. Die Hilfen für pflegebedürftige oder erwerbsunfähige
Aner sind äußerst dürftig.
Die arvelische Familie
Die arvelische Familie hat zwei Wurzeln: Zum einen die antike echyrische Familie, die aus einem Mann und einer Frau, sowie ihren Kindern und eventuell ihren jeweiligen Eltern besteht; sowie zum anderen den antiken ersevischen Tradition, die das biologische vom gesellschaftlichen Geschlecht trennt.
Die Gesellschaft unterscheidet zwischen dem
Trestertas (sinngemäß „Mann“, wörtlich „der Aktive (beim Sex)“) und dem
Plegetas (sinngemäß „Frau“, wörtlich „der Passive (beim Sex)“). Mit beiden Rollen sind nicht nur gewisse gesellschaftliche Erwartungen verbunden, sondern auch rechtliche Aspekte: So verdient ein
Trestertas beispielsweise mehr und besitzt eine Fürsorgepflicht gegenüber seinem
Plegetas; der
Trestertas gilt auch als rechtliches Oberhaupt seiner Familie und muss beispielsweise seine Zustimmung erteilen, wenn sein
Plegetas eine Arbeitsstelle annimmt, einen Führerschein machen oder ein Konto eröffnen will.
Die arvelische Familie besteht in der moderne immer aus einem
Trestertas und einem
Plegetas und wird durch das „
Phaitadymon“ („Ehebund“) rechtskräftig. Auch die Kinder aus dieser Verbindung und die nicht mehr arbeitenden Elternteile der beiden Ehepartner gehören rechtlich zu dieser Familie.
Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich bei den Ehepartnern um biologisch andersgeschlechtliche Partner handelt, oder um gleichgeschlechtliche; die Familie kann auch einer biologischen Frau, die
Trestertas ist, und einem biologischen Mann, der
Plegetas ist, bestehen. Verboten sind lediglich Ehen zwischen Partnern mit demselben gesellschaftlichen Geschlecht.
Das gesellschaftliche Geschlecht wird mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs gewählt, in einem Akt der „
Phosotea“ („Erwachsenwerden“) genannt wird und meist groß gefeiert wird. Vor dieser Wahl gelten alle Menschen als „
Padion“ (sinngemäß „Ungeschlechtlich“, wörtlich „Kind“). Verbindungen zwischen einem
Trestertas oder
Plegetas mit einem
Padion sind nicht nur gesellschaftlich tabuisiert, sondern stehen auch unter Strafe; während
Padia untereinander zwar Beziehungen eingehen können, diese aber keine Rechtskraft besitzen.
Als erwachsener Arvele alleinzuleben ist möglich, auch wenn sich diese Lebensform erst in den letzten hundert Jahren langsam aus einer gesellschaftlichen Stigmatisierung herausbewegt hat und auch heute noch hin und wieder mit Vorurteilen belastet ist.
Die drusische Familie
Die drusische Familie geht auf alte iderusiche Formen zurück, weshalb noch heute die „
Isca“ (sinngemäß „Frau“, wörtlich „Mutter“) eine dominante Rolle bildet. Die „
Lauta“ („Familie“) besteht aus einer
Isca, die rechtlich den Status einer „
Lautrice“ („Familienoberhaupt“) besitzt, und einem oder mehreren „
Mati“ (Sg. „Mato“, hier im Sinne von „Ehemann“, allgemein aber auch "Mann"), die mit ihr durch die
Pulmone („Ehe“) verbunden sind; sowie den Kindern aus diesen Verbindungen.
Während die Drusen bis in die Renaissance hinein nur das biologische Geschlecht anerkannten, gingen sie im Laufe der Neuzeit dazu über die „Ersevische Identität“ zu übernehmen und ähnlich der Arvelen mehr Gewicht auf das gesellschaftliche Geschlecht zu legen.
Obwohl die Drusen ihr biologisches Geschlecht nicht tatsächlich wechseln, unterscheidet das drusische Recht nicht zwischen biologischem und gesellschaftlichem Geschlecht. Jeder Druse entscheidet bei der Vollendung des 18. Lebensjahres, ob er als „
Cupe“ („Frau“) oder „
Mato“ („Mann“) gelten will. Nur eine Cupe kann eine Isca werden, egal ob sie biologisch gesehen eine Frau oder ein Mann ist.
Gleichgeschlechtliche Verbindungen (zwischen Cupe und Cupe, bzw. Mato und Mato) werden anerkannt und bilden eine eigene Form der Familie, die sogenannte „
Darame“ (etwa „Lebensgemeinschaft“). Diese sind rechtlich einer
Lauta nicht ebenbürtig und den Partnern einer
Darame sind beispielsweise bestimmte Ämter verschlossen und sie genießen keine Bevorzugung im Rahmen der Steuern.
Als erwachsener Druse kann man allein leben, ohne besondere rechtliche Einbußen zu haben; im Prinzip gelten dieselben Rechte wie für Menschen in einer Darame. Die rechtliche Bezeichnung dafür ist „
Enunite“. Gesellschaftlich wird diese Lebensweise akzeptiert und ist sogar mit mehr positiven als negativen Vorurteilen belegt. Es gibt eine Reihe von Berufen, die gesellschaftlich eng mit der
Enunite assoziiert werden, bspw. die meisten Lehrberufe; so erwartet die drusische Gesellschaft von einem Schul- oder Universtitätslehrer bspw., dass diese alleinstehend leben. Dadurch kommt es, dass bestimmte Ämter, wie Schulleitungsposten, bevorzugt an Alleinstehende vergeben werden, obwohl es keine rechtliche Grundlage dafür gibt.
Die subatische Familie
Die subatische Familie, „
Basan“, geht auf traditionelle Formen der Familie unter den Gisuvaten zurück und besteht im Kern aus einer Frau, „
Elva“, und zwei Männern (dem „
Varik“ und dem „
Vurik“), sowie den Kindern aus ihren Verbindungen. Im Ursprung geht dies auf die gisuvatische Praxis zurück, dass eine Frau sowohl einen Krieger (
Varik) als auch einen Bauern bzw. „Versorger“ (
Vurik) heiratet, damit die Familie Schutz und Auskommen besitzt.
Die Übernahme der „Ersevischen Identität“ geschah im subatischem Raum trotz ihrer Nähe zum sevisch-arvelischen Kulturraum erst nach der Magischen Revolution und ist bis heute noch nicht so stark verbreitet, wie in anderen Völkern. Dennoch ist es vom Gesetz aus egal, aus welchen biologischen Geschlechtern sich genau eine solche Dreierehe zusammensetzt; rein gleichgeschlechtliche Familien leiden jedoch unter einem gesellschaftlichen Stigma.
Kinder, „
Apptar“ (Sg.
Aptar), gehören zur Familie ihrer Eltern, bis sie selbst eine
Basan gründen; die „
Enja“ (Ehe, Eheschließung) ist auch der Zeitpunkt, an dem ein Subate sein gesellschaftliches Geschlecht festlegt und sich entscheidet, ob er bzw. sie als „
Vurja“ (Mann) oder als „
Elu“ (Frau) gesehen werden will; wobei diese Festlegung mit den drei Kernrollen der Basan übereinstimmen muss.
Neben der „
Basan“ existiert noch die „
Sloman“ als weitere Familienform; die Bezeichnung bedeutet so viel wie „das Zerbrochene“ und bezeichnete ursprünglich eine
Basan, bei der einer oder zwei drei Ehepartner verstorben war. Im modernen Sinn bezeichnet „
Sloman“ jedoch eine Familie, die absichtlich nur aus zwei Partnern besteht. Rechtlich existieren diese Familien nicht und gesellschaftlich leiden sie unter Stigmatisierung; sie kommen jedoch durchaus häufig vor. Das Problem, dass die Partner einer
Sloman haben, ist dass sie rechtlich weiterhin
Apptar sind und ihre Eltern weiterhin gewisse Rechte und Pflichten ihnen gegenüber haben; eine Festlegung des eigenen Geschlechts und Emanzipierung von den Eltern ist im subatischen Raum ja nur durch die
Enja vorgesehen. Wenn die drei Eltern eines Menschen, der in so einer
Sloman lebt, muss ein anderer Verwandter ihre Rolle als sogenannter „
Julsar“ annehmen – oder es wird einer vom Staat gestellt; es gibt zwar Möglichkeiten wie sich ein Subate in solchen Fällen emanzipieren kann, diese sind jedoch schwierig und werden daher nur selten genutzt.
Vor ähnlichen Problemen stehen Subaten, die gar kein Interesse an einer Ehe haben: Auch sie verbleiben rechtlich im Status eines
Aptar. Aufgrund dieser rechtlichen Fixierung auf die
Enja, ist es in den letzten Jahrzehnten üblich geworden, dass zwei in einer
Sloman lebenden Subaten über Anzeigen und Portale nach Singles suchen, um eine
Enja zu schließen. Obwohl diese Idee prinzipiell nicht schlecht ist, kann es doch zu einem Problem werden, dass der Single, den ein Zweierpärchen zu sich nimmt, rechtlich auch führ etwaige Kinder des Pärchens verantwortlich ist und zudem die vollen Ansprüche genießt, die einem
Enja-Partner zustehen.
Ein verhältnismäßig neues Element im subatischen Familienleben stellt die Möglichkeit der „
Otelsja“, der „Scheidung“ (wörtlich „Auftrennung“) dar. Bis ins frühe 20. Jahrhundert sah das subatische Recht keine Möglichkeit vor, eine
Enja aufzuheben, sie wurde bis zum Tod geschlossen; was sich wohl nicht nur in den subatischen Kriminalromanen niederschlug, in denen zwei der drei
Enja-Partner den dritten gewaltsam aus dem Weg räumten. Die
Otelsja löst eine
Enja auf und entlässt die drei Partner als „
Edsvja“ (sinngemäß „Freie Erwachsene“) in die Gesellschaft; sie sind keine
Apptar mehr, aber auf das gesellschaftliche Geschlecht festgelegt, dass sie in ihrer
Enja einnahmen.
Apptar aus der aufgelösten
Enja gehen in die Obhut eines, zur Not staatlichen,
Julsar. Somit stellt die
Otelsja zwar eine gute Möglichkeit für Singles oder Kinderlose dar, sich rechtlich über eine bald aufgelöste
Enja zu emanzipieren; für
Sloman-Paare mit Kindern, die mit einem Single eine
Enja eingingen, um rechtlich besser gestellt zu sein, ist dies jedoch kaum eine Option.
Kinder aus
Sloman-Verbindungen sind noch stigmatisierter, als die
Sloman-Verbindung selbst. Die
Basan eines der
Sloman-Partner muss diese Kinder als ihre
Apptar annehmen; und besitzt dann rechtlich auch die Erziehungsberechtigung. Aufgrund der Stigmatisierung kommt es häufig vor, dass keine
Basan bereit ist, diese Kinder anzunehmen. Solche Kinder haben ein Problem, da sie rechtlich somit den Status eines
Pachsja (Sklaven) haben, was ihnen nur begrenzt Möglichkeiten zur schulischen und beruflichen Bildung bietet.
Die dscha’ilistische Familie
In den Staaten, die von der Dscha’ila geprägt werden, gibt es keine besonders konkrete Vorstellung davon, wie eine Familie beschaffen sein soll oder muss. Rechtlich besteht die „
Uma“ (Familie) aus zwei oder mehr erwachsenen Personen (
Maqil), die miteinander die „
Chupa“ (Ehe) geschlossen haben, sowie den Kindern die aus Verbindungen dieser Personen entstehen.
Die
Uma ist dabei fließend, d.h. sie kann zunächst bspw. nur aus zwei Partnern bestehen, denen sich später durch eine erneute
Chupa eine weitere oder sogar mehr anschließen. Die Partner einer
Chupa, die
Chepot, sind einander gleichgestellt und gegenüber den Kindern der
Uma erziehungsberechtigt. Durch den Rechtsakt des
Korisch („Scheidung“) können sowohl einzelne
Chepot aus einer
Uma austreten als auch die ganze
Uma aufgelöst werden. Derselbe Rechtsakt entlässt zwischen dem 18. und 26. Lebensjahr ein Kind aus der
Uma und macht aus diesem einen
Maqil (Erwachsenen).
In den meisten Staaten unterscheidet das Gesetz nur zwischen „
Mûlq“ (Kind), „
Tarûq“ („Jugendlicher“), „
Maqil“ („Erwachsener“) und „
Chepot“ („Ehepartner“); das Geschlecht (weder biologisch, noch gesellschaftlich) wird vom Gesetz gar nicht beachtet. Auch im Alltag spielen Geschlechter in den Dscha’ila-Staaten kaum eine Rolle, nur regional werden ihnen noch bestimmte Rollen zugeschrieben oder bestimmte Erwartungen an sie gerichtet.
Gemäß den Lehren des Propheten
Kur Kazdat werden Alleinstehende nicht benachteiligt, auch wenn Chepot gewisse Privilegien genießen. Auch Partnerschaften zwischen unverheirateten Partnern kommen vor und werden allerorts akzeptiert; auch wenn die Unkompliziertheit des dscha’ilistischen Rechts sie zu einer Randerscheinung macht.
Eine besondere Form der Lebensgemeinschaft stellt die „
Fach“ („Lehre“) dar, bei der ein oder eine
Maqil (Erwachsener) eine Lebensgemeinschaft mit einem oder mehreren
Tarûqin (Jugendlichen, 14 bis 26 Jährige) bilden. Diese aus der Tradition der phanechischen Ausbildung stammenden Lebensgemeinschaften stellen eine Sonderform dar, da die
Tarûqin sowohl unter der Erziehungsgewalt ihrer Eltern als auch unter der ihres „
Turan“ („Lehrer“) stehen. In der Moderne ist der Ausbildungsapekt dieser Lebensgemeinschaft jedoch vielerorts verblasst, es handelt sich bei diesen Lebensgemeinschaften eher um Beziehungen zu Minderjährigen; was von den meisten Nicht-Dscha’ilisitischen Staaten aufs schärfste verurteilt, von den Dscha’ilisten jedoch mit Verweis auf die Heilige Menschenwürde auch der Jugendlichen verteidigt wird.
Ein Problem dieser Form von Familie, das auch in den Dscha'ilistischen Staaten gesehen wird, ist, dass manche die Fach verwenden, um einen der Sklaverei nicht unähnlichen Zustand zu erschaffen: Der
Turan zahlt den Eltern eine Prämie und erhält dafür eines der Kinder als Tarûq, dass er in der Folge aufgrund seiner elterlichen Erziehungsgewalt für die Arbeit ausbeutet oder schlimmstenfalls sexuell ausnutzt. Eine solche Praxis und auch das Bezahlen von Eltern ist zwar verboten, wird aber von kriminellen Elementen durchaus gewerbsmäßig betrieben.